Datenschutz mit Augenmaß: Wie Sie sensibel mit Beschäftigtendaten umgehen – auch im Gespräch

Datenschutz macht Ihren Betrieb nicht komplizierter – im Gegenteil: Richtig umgesetzt schafft er Sicherheit, Vertrauen und Klarheit im Miteinander. Gerade im Umgang mit Informationen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt es darauf an, achtsam zu sein. Denn selbst beiläufige Äußerungen im Gespräch – z. B. zu Kündigungen oder Krankheitsgründen – können datenschutzrechtlich relevant sein. Das Gute daran: Wer die Spielregeln kennt, kann mit einem sicheren Gefühl kommunizieren. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, ohne Furcht vor Stolperfallen – verständlich, praxisnah und unternehmerfreundlich.

Sicher und modern bewerben – Datenschutz bei der Bewerbung per E-Mail

In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt gehören Online-Bewerbungen mittlerweile zum beruflichen Alltag. Sei es per Bewerberportal oder klassisch per E-Mail – Unternehmen erwarten von ihren Bewerber:innen digitale Unterlagen. Doch was bedeutet das im Hinblick auf Datenschutz? Müssen E-Mail-Bewerbungen zwingend verschlüsselt angenommen werden? Diese Frage bewegt viele Unternehmerinnen und Unternehmer. Die gute Nachricht vorweg: Datenschutz ist kein Hemmschuh, sondern ein Wettbewerbsvorteil – und es gibt praktikable, rechtssichere Wege, mit denen Sie vertrauliche Bewerberdaten datenschutzkonform und effektiv verarbeiten können. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was rechtlich gefordert ist, was empfohlen wird und wie Sie Datenschutz als positiven Bestandteil Ihrer Unternehmenskultur integrieren können.