Bereits im letzten Newsletter wurde über eine App-entwicklung berichtet, welche durch das Robert Koch Institut unterstützt wird. Immer wieder erscheinen neue Informationen zu der angekündigten App und auch hinsichtlich des Maßes der Einhaltung des Datenschutzes. Nach neueren Informationen solle die App doch nicht per GPS-Signal und somit anhand eines Trackings funktionieren, sondern lediglich via Bluetooth eine Verbindung zwischen Smartphones herstellen (Tracing). Für Datenschützer war dies die einzige DSGVO-konforme Möglichkeit. Leopoldina ist jedoch der Meinung, dass der Datenschutz in dieser Situation angepasst werden sollte und auch Tracking Anwendung finden sollte. Die Kombination von Bewegungsprofilen und dem sogenannten Contact-Tracing würde der Ausnahmesituation gerecht werden. Sowohl in der Politik als auch unter Datenschützern gibt es unterschiedliche Meinungen diesbezüglich. Auch die Frage nach der Freiwilligkeit spaltet die Ansichten. Google und Apple sind wohl ebenfalls damit beschäftigt eine derartige App zu entwickeln, die möglicherweise auch direkt mit einem Update auf das Smartphone gespielt werden könnte, wobei sich auch hier das Problem der Zustimmung ergibt. Auch diesbezüglich bleibt es hinsichtlich der weiteren Entwicklung spannend.