Erst Google, dann Amazon

Im Newsletter von Januar wurde bereits von dem Bußgeld in Höhe von 100 Mio. Euro gegen Google LLC und Google Ireland Limited durch die französische Aufsichtsbehörde CNIL berichtet. Die CNIL gab weiterhin bekannt, dass auch Amazon eine Geldbuße in Höhe von 35 Mio. Euro drohe. Die Gründe waren letztlich dieselben. Auch beim Aufruf der Seite amazon.fr wurden unmittelbar Werbe-Cookies gesetzt, ohne zuvor eine wirksame Einwilligung der Nutzer zu fordern und diese hierüber zu informieren. Auch dieses Mal wurde lediglich ein Cookie-Banner eingeblendet, welcher auf einen „Privacy-Reminder“ verwies. Es wurde jedoch eben nicht klar, dass vor allem personalisierende Werbe-Cookies gesetzt werden. Es blieb überdies unklar, wie dies verhindert werden könne. 

Es sollte hier klargestellt werden, dass der Einsatz von Cookies zu Werbezwecken grundsätzlich erlaubt ist, es müssen jedoch jeweils wirksame Einwilligungen eingeholt werden.

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