Wann kommt die e-Privacy Verordnung?

Die europäische ePrivacy-Verordnung soll als Ergänzung und Spezialgesetz zur DSGVO in den Bereichen der der internetbasierten Kommunikation gelten. In Kraft treten sollte sie zunächst mit der DSGVO. Nach dem dies jedoch bisher nicht verwirklicht werden konnte, ist nun fraglich, ob möglicherweise 2021 aufgrund der Ratspräsidentschaft die Weiterentwicklung bzw. Finalisierung der Verordnung vorangetrieben werden könnte. Es sollen spezifische Maßstäbe und Regeln entwickelt werden, welche den Umgang mit personenbezogenen Daten bestimmte Nutzungsbereiche im Internet festlegen. Die Verordnung wird nach Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein. Einer Umsetzung wird es wohl nicht bedürfen. Am 4. November 2020 wurde bereits ein neuer Entwurf vorgelegt, welcher jedoch deutliche Kritik erfuhr. Das Ziel der Verordnung, die Interessen der einzelnen Personen und deren Schutz und die Interessen der Wirtschaft in Einklang zu bringen, ist bisher noch nicht ausreichend erreicht worden und bedarf wohl noch einiger Diskussionen. Mit einer plötzlichen Änderung müssen Unternehmen aufgrund einer einjährigen Übergangszeit jedenfalls nicht rechnen.

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