Brexit-Deal

Zum Jahreswechsel tritt das vorläufige Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien in Kraft.  Dieses enthält eine weitere Übergangsfrist hinsichtlich der Regelungen für Datenübermittlungen von vier Monaten mit einmaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 2 Monate. Während dieses Zeitraums soll Großbritannien noch nicht als Drittland im Sinne des Artikels 44 DSG VO gelten.  Im Hinblick auf die […]