Bußgeld für 1&1 unangemessen hoch

2019 wurde 1&1 ein Bußgeld in Höhe von 9,5 Mio Euro belegt. Grund hierfür waren Sicherheitslücken in Datensicherheitsmaßnahmen, durch welche Unbefugte über das Callcenter des Unternehmens Zugriff auf personenbezogene Daten der Kunden Zugriff erlangen konnten. 

1&1 legte sodann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Das LG Bonn entschied, dass ein Verstoß gegen die DSGVO zwar vorliege, jener aber verhältnismäßig gering sei und aus diesem Grund das veranschlagte Bußgeld zu hoch sei. Das neue Bußgeld beträgt nun noch 900.000 Euro. 

Das Urteil zeigt, dass es sich lohnen kann, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen. Das Gericht stellte klar, dass es nicht stets gerecht sei, das Bußgeld alleine an den Umsatz zu knüpfen. 

Weiterhin wurde deutlich, dass es bei Verstößen gegen die DSGVO nicht darauf ankomme, dass Verschulden bei Vorständen oder sonstigen Personen aus der Chefetage vorliegen müsse, sondern das Unternehmen als Ganzen betrachtet wird und es für Verstöße aus dem gesamten Bereich haftbar gemacht werden kann. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schreiben Sie uns auf WhatsApp
oder rufen Sie uns an unter:
+49 721 354817 26