Perso nur noch mit Finderabdruck

Trotz zahlreicher Kritik durch Datenschützer, wurde am 05.11.2020 das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen beschlossen. Hierbei wird auch das Personalausweisgesetz der Anforderungen der EU Verordnung 2019/1157 angepasst. Schon seit 2007 kann man Reisepässe nicht mehr beantragen, ohne hierbei auch seine Fingerabdrücke „abzugeben“. Dies wird ab 2021 auch beim Personalausweis zur Regel. Argumente hierfür sind die Gefahr der Fälschung, der Zeitaufwand behördenübergreifender Nachfragen, Erleichterung der Verwaltungsdienstleistungen, und eine höhere innerstaatliche Sicherheit.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ergeben sich jedoch andere Bedenken. Fingerabdrücke sind biometrische Daten und gehören gleichzeitig zu den besonders sensiblen Daten (Art. 9 DSGVO). Als personenbezogene Daten sind sie von dem umfassenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt. Kritik wird laut, dass dieses Grundrecht schlicht von der Bundesregierung ignoriert wird. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, in der die Kritik hinsichtlich eines Überwachungsstaates laut wird, kurbelte die neue Gesetzesänderung diese Diskussion nur noch stärker an. Die Pflicht soll ab dem 02.08.2021 bestehen.

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