Auf dem neuesten Stand zum Jahreswechsel

Bereits in den vergangenen Newslettern wurde vereinzelt immer wieder darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass auch dann, wenn durch den Zeitablauf, Covid-19 oder den Alltagsstress, nicht vergessen werden sollte, die Vorgaben der DSGVO regelmäßig im Auge zu behalten.

Unternehmen sind verpflichtet, die Anforderungen der DSGVO umfassend und lückenlos zu erfüllen. Sollte es zu Nachprüfungen kommen, muss das Unternehmen nachweisen könne, dass zu jeder Zeit datenschutzkonform gearbeitet wurde. Ansonsten drohen Bußgelder. Klingt jedoch zunächst schlimmer als es ist. Denn laufend diesen Anforderungen in datenschutzrechtlicher Hinsicht gerecht zu werden, setzt lediglich voraus, eine vollständige Datenschutzrichtlinie zu erlassen und diese in regelmäßigen Abständen auf Vollständigkeit oder etwaige Änderungen hin zu kontrollieren.

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sollte ebenfalls regelmäßig betrachtet werden. Wer hat im Unternehmen wie welche Daten verarbeitet? Wann werden sie gelöscht und wie sind sie technisch gesichert? Haben sich seit der letzten Prüfung Änderungen ergeben? Personell? Strukturell? Im Handumdrehen ist man wieder auf den neusten Stand und kann sich wieder sorgenfrei sich dem Alltag widmen. 

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