Die DSGVO und ihre Anforderungen beschäftigt uns nun schon über zwei Jahre. Es ist dennoch wichtig, ihre Bedeutung nicht aus den Augen zu verlieren. Es ist wichtig, unterschiedliche Aspekte des Datenschutzes regelmäßig zu überprüfen. So zum Beispiel die Einwilligungen. Sind Ihnen Datenverarbeitungen aufgefallen, welche durch keinen Erlaubnistatbestand gedeckt sind und auch nicht auf eine Einwilligung gestützt werden können? Eins von Beidem muss für jeden Datenverarbeitungsprozess entweder vorliegen oder es muss eine neue Einwilligung eingeholt werden. Wurde eine Einwilligung eingeholt muss diese überdies den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
- Zum einen muss der Betroffene einwilligungsfähig sein, also mit Vollendung des 16ten Lebensjahres oder zuvor mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
- Die Einwilligung muss auch freiwillig abgegeben worden sein. Es dürfen keine Nachteile drohen bei Nichtabgabe.
- Der Betroffene muss darüber informiert werden, wer Verantwortlicher ist und welche Zwecke mit der Datenverarbeitung verfolgt werden.
- Der Betroffene muss erkennen, auf welche bestimmte Datenverarbeitung sich die Einwilligung bezieht.
- Die Einwilligung kann formfrei erfolgen, muss aber unmissverständlich sein. Die Schriftform ist aus Beweisgründen jedoch empfehlenswert.
Achten Sie außerdem besonders dort darauf, wo Einwilligungen noch vor der DSGVO eingeholt wurden und prüfen Sie, ob diese DSGVO-konform sind.
Diese Kontrolle sollte regelmäßig wiederholt werden.