Insolvenzverwalter ist nicht „Betroffener“!

Gemäß Art. 15 DSGVO kann eine betroffene Person, von demjenigen, der seine Daten in irgendeiner Art und Weise verarbeitet, Auskunft darüber verlangen, ob und wie etwaige Daten verwendet werden und welche Daten konkret betroffen sind. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass ein Insolvenzverwalter nicht „Betroffener“ im Sinne der DSGVO ist und ihm demnach keine Auskunftsansprüche aus […]