Herausgabe verschlüsselter Emails verweigert

Die Staatsanwaltschaft Hannover forderte von dem Email-Dienst Tutanova die Herausgabe von Nachrichten eines bestimmten Email-Accounts. Diese Nachrichten sollten den Ermittlungen in einem Fall dienen, in dem ein ausländischer Verdächtiger ein Lebensmittelunternehmen erpressen wollte.  Tutanova ist ein Betreiber für verschlüsselte Email-Accounts. Alle Nachrichten sind derart verschlüsselt, dass nicht einmal der Betreiber selbst diese lesen kann. Um eine Entschlüsselung zu erreichen, hätte das Unternehmen jedoch eine Funktion programmieren müssen, welche die Sicherheit der Verschlüsselung insgesamt aufgehoben hätte. Aus diesem Grund wurde die Herausgabe von dem Geschäftsführer Matthias Pfau verweigert. Zunächst wurde deshalb ein Ordnungsgeld gegen ihn festgesetzt, jedoch bekam das Unternehmen letztlich vom Landgericht Hannover Recht. Pfau betonte, dass er grundsätzlich bereit sei, Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen, das Unternehmen jedoch nicht als Telekommunikationsdienstleister anzusehen sei wie die Telekom und deshalb die deutschen Telekommunikations-Bestimmungen nicht gelten. Im Ergebnis musste das Unternehmen die Nachrichten also nicht herausgeben und die Sicherheit aller Kunden wurde durch die Standhaftigkeit des Geschäftsführers nicht gefährdet. 

Gleichermaßen entschied der Europäische Gerichtshof Mitte 2019 hinsichtlich des Google Email-Dienstes. Gmail sei kein Telekommunikationsdienst und treffe dementsprechend nicht dieselben Pflichten gegenüber Behörden wie die Telekom. Zur Einrichtung von Schnittstellen für behördliche Datenzugriffe sind solche Webdienste demnach nicht verpflichtet.

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