1.240.000 Euro Bußgeld für die AOK Baden-Württemberg

Der Datenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg Stefan Brink verhängte das bisher landesweit höchste Bußgeld gegen die Krankenkasse AOK BW aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften der DSGVO.

Die AOK BW hat, mit dem Ziel neue Kunden zu generieren, über mehrere Jahre Gewinnspiele veranstaltet. Dabei wurden sowohl Kontaktdaten abgefragt als auch die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse. Beim Ausfüllen des Formulars konnte man ankreuzen, ob die angegebenen Daten auch zu Werbezwecken verwendet werden dürften.

In über 500 Fällen wurden jedoch personenbezogene Daten zu Werbezwecken verwendet, obwohl keine wirksame Einwilligung im Sinne des Art. 6 DSGVO vorlag. Grundsätzlich ist eine Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken zulässig und auch im Zusammenhang mit Gewinnspielen möglich, solange die Teilnahme nicht von einer Zustimmung abhängig ist. Jedoch muss die Einwilligung auch wirksam erteilt worden sein, in dem Falle der AOK BW also ein Häkchen gesetzt worden sein. Eine Nutzung der Daten für Werbezwecke trotz fehlendem Häkchen erfolgte demnach rechtswidrig.

Nachdem der Fehler aufgedeckt wurde, arbeitete die AOK BW eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen, stellte umgehend die Vertriebsmaßnahmen ein, bildete eine spezielle Personengruppe, die sich dem Problem annehmen sollten, setzten unterschiedliche Maßnahmen um und entwickelten weitere zur zukünftigen Fehlervermeidung.

Die AOK BW gab überdies bekannt, nicht gegen das Bußgeld vorgehen zu wollen, sondern dieses zu akzeptieren.

Dies rückt wiederum die Bedeutung der formalen Anforderungen der Einwilligung in den Vordergrund und zeigt, dass deren Berücksichtigung enorme Folgen vermeiden kann. 

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