Bereits in den vorangegangen Newslettern wurde die Einbindung von „Gefällt mir“ und „Teilen“- Buttons auf Seiten oder Anwendungen von Drittanbietern thematisiert und beispielsweise auf die Verantwortlichkeit der Betreiber der Seiten eingegangen. Aber auch die Vorgehensweise von Facebook selbst und der Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung wurde heftig kritisiert. Denn Facebook sammelt nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung von Facebook selbst erfasst werden, sondern auch solche, welche auf anderen Plattformen wie Instagram und Whatsapp anfallen.
Hinsichtlich des Sammelns und der Verarbeitung der erlangten Daten wurde Facebook 2019 durch das Bundeskartellamt kontaktiert und es verfügte ein Verbot bezüglich der weiteren Datensammlung auf diese umfassende Weise. Hiergegen wurde durch Facebook dann Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Es mag zunächst sicherlich verwundern, dass das Bundeskartellamt im Bereich des Datenschutzes aktiv wird. Jedoch gilt Facebook in seiner Stellung am Markt als Monopol ohne wirkliche Alternative, das gleichzeitig eine Nutzung nur dann zulässt, wenn das Unternehmen Daten verarbeiten darf. Eine Wahl bleibt dem Nutzer somit nicht und es entsteht ein Widerspruch zur DSGVO, welche ausdrücklich stets eine Einwilligung in eine Datenverarbeitung fordert.
Dieser Ansicht hat der BGH nun zugestimmt. Er erklärt, dass Nutzer von nun an aktiv einwilligen müssen und die umfangreiche Sammlung der Daten durch Facebook gestoppt werden muss. Auch hinsichtlich der Annahme einer marktbeherrschenden Stellung gab der BGH dem Bundeskartellamt recht.
Das OLG Düsseldorf hob auf die Beschwerde durch Facebook den sofortigen Vollzug des Verbots auf. Im Eilverfahren hat der BGH mit seiner Entscheidung die Verbotsverfügung bestätigt, sodass sich Facebook nunmehr an das Verbot halten muss.
Facebook soll sich nun gegenüber dem Bundeskartellamt innerhalb weniger Monate äußern inwiefern eine Zustimmung oder Wahlmöglichkeit durch Nutzer gewährleistet werden kann. Ob Facebook dennoch vor dem OLG klagen wird, bleibt abzuwarten.