Unverhältnismäßiger Aufwand beim Auskunftsrecht

Gemäß Art. 15 DSGVO hat eine betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und falls dies der Fall ist, die in Art. 15 a)-h) enthaltenen Informationen diesbezüglich zu erhalten. Den genauen Umfang dieser Auskunftspflicht zu umgrenzen scheint zumindest aktuell noch recht schwer zu fallen. 

Das Landgericht Heidelberg entschied kürzlich (Urteil vom 06.02.2020 – Az. 4 O 6/19), dass ein Auskunftsanspruch einer Person aber abgelehnt werden kann, wenn die Erteilung dieser Auskunft einen unverhältnismäßigen Aufwand hervorruft. Es umriss dabei den Anspruch im Hinblick auf umfangreiche Verarbeitungen. Gestützt auf die Erwägungsgründe der DSGVO wurde zunächst festgestellt, dass ein Verantwortlicher bei einer unüberblickbaren Menge an verarbeiteten Daten verlangen könne, von der betroffenen Person eine Eingrenzung oder Präzisierung des Auskunftsanspruchs zu verlangen. 

Überdies könne der Verantwortliche keine Auskunft über Daten erteilen, die er in der Vergangenheit verarbeitet hat, über die er jedoch nicht mehr verfügt. So die Entscheidungsgründe. Im zu entscheidendem Fall wurden die Daten einem Dritten zu Backupzwecken übergeben. 

Insgesamt kann es also im Einzelfall unzumutbar sein für den Verantwortlichen, wenn er nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand eine Auskunft erteilen kann. Zu beurteilen ist also jeweils der konkrete Einzelfall im Hinblick auf Kosten, Datenmenge, Beschaffungsmaßnahmen, Verhältnismäßigkeit, Dauer der Aufbereitung/ Wiederherstellungsaufwand, Interessen Dritter. Diese strengen Bewertungskriterien sind stets zu beachten.

Nachdem bisher die deutschen Gerichte das Recht auf Auskunftserteilung als sehr weitgehend verstanden haben, wurde durch das Urteil des Landgerichts Heidelberg erstmals ein Verlangen als zu weitgehend und unbestimmt abgelehnt und zeigt mal wieder, dass die Geltung der und das Verständnis über die DSGVO sich in der Praxis weiterentwickelt.

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