Muss ein Unternehmen seine Kunden bei einem Datenschutzvorfall informieren?

Diese Frage musste sich ein Elektronikversandhändler kürzlich stellen, als er herausfand, dass Unbekannte aufgrund einer Lücke im Sicherheitssystem Zugriff auf seine Datenbank mit rund 14 Millionen Datensätzen hatten.  Ein Datenschutzvorfall liegt nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO vor, wenn personenbezogene Daten verlorengegangen sind bzw. vernichtet, verändert oder unbefugt offengelegt wurden. Beispiele sind etwa der Verlust […]