EuGH-Urteil schafft neue Chancen für faire und individuelle Bußgeldberechnungen im Datenschutz

Datenschutz ist kein Schreckgespenst, sondern ein Wettbewerbsvorteil – und mit dem neuesten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) tritt ein positiver Wandel in der Handhabung von Datenschutz-Bußgeldern ein. Denn das Urteil zur europaweit relevanten Berechnung von Geldbußen im Rahmen der DSGVO zeigt: Maßgeschneiderte Lösungen statt pauschaler Strafen sind möglich. Wir erklären Ihnen, was das Urteil bedeutet und warum es Unternehmern neue Spielräume eröffnet – ohne den Datenschutz zu vernachlässigen, sondern als Chance zur Optimierung.

1. Hintergrund des Urteils – was war passiert?
Im Mittelpunkt des aktuellen EuGH-Urteils (C-383/23) steht ein Fall aus Dänemark: Die dortige Möbelhauskette ILVA A/S hatte personenbezogene Daten von rund 350.000 ehemaligen Kunden über einen unzulässig langen Zeitraum gespeichert. Die nationale Datenschutzbehörde setzte in Reaktion darauf ein Bußgeld von rund 201.000 Euro an – allerdings nicht nur basierend auf ILVAs eigenen Umsatz, sondern auf dem Umsatz der gesamten Konzernmutter, der Lars Larsen Group. Das zuständige Gericht sah das jedoch anders und reduzierte das Bußgeld drastisch auf etwa 13.400 Euro – mit der Begründung, nur der Umsatz der konkreten Tochtergesellschaft sei relevant. Diese Diskrepanz führte zur Vorlage beim EuGH, der nun für Klarheit sorgt.

2. Was hat der EuGH genau entschieden?
Der Europäische Gerichtshof bestätigt einen grundlegenden Gedanken: Bei der DSGVO geht es nicht um willkürliche Finanzstrafen, sondern um eine wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Reaktion auf Datenschutzverstöße. Wichtig ist hierbei laut Gerichtshof der Begriff „Unternehmen“ – und der ist weiter zu verstehen als nur der einzelne Rechtsträger.

Der EuGH urteilt, dass für die Frage nach der maximalen Höhe einer Geldbuße (die bei bis zu 4 % des jährlichen Umsatzes liegen kann) der gesamte weltweit erzielte Umsatz der wirtschaftlichen Einheit heranzuziehen ist. Das bedeutet: Nicht nur das einzelne Tochterunternehmen, sondern möglicherweise der Gesamtumsatz einer Unternehmensgruppe kann in die Berechnung einfließen.

Gleichzeitig betont der EuGH jedoch auch: Wie hoch eine konkrete Geldbuße ausfällt, hängt vom Einzelfall ab – pauschale Strafen sind nicht zielführend. Vielmehr müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie etwa:

– die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes
– die Anzahl der betroffenen Personen
– das Ausmaß des entstandenen Schadens
– ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig war
– ob Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen wurden
– der Grad der Verantwortung des Unternehmens
– die Art der betroffenen Daten

Diese differenzierte Herangehensweise eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, sich aktiv und begründet zu verteidigen.

3. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist dieses Urteil eine wichtige Botschaft: Datenschutz wird differenziert betrachtet – und Fehler werden nicht pauschal bestraft. Vielmehr besteht die Chance, im Fall eines möglichen Verstoßes mit einer klaren und sachlich fundierten Argumentation wirksam Einfluss auf die Höhe eines Bußgeldes zu nehmen.

Dazu zählen unter anderem:

– Eine individuelle Aufarbeitung des Vorfalls, die die tatsächlichen Umstände klar beleuchtet
– Der Nachweis proaktiver Maßnahmen zur Schadensvermeidung oder -begrenzung
– Der Verweis auf angemessene interne Datenschutzmaßnahmen
– Die klare Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, falls notwendig

Kurz gesagt: Transparenz, Kooperation und eine fundierte dokumentierte Datenschutzpraxis wirken sich im Ernstfall positiv aus. Unternehmen, die heute strukturiert in ihren Datenschutz investieren, profitieren auch dann, wenn es einmal zu einer Prüfung oder gar zu einem Verfahren kommen sollte.

4. Warum es sich lohnt, Datenschutz strategisch anzugehen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde nicht geschaffen, um Unternehmen zu belasten – sondern um Vertrauen zu schaffen. Kunden, Partner und Mitarbeiter verlassen sich darauf, dass mit sensiblen Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Wer dieses Vertrauen durch konsequenten Datenschutz verdient, gewinnt langfristig: Durch stärkere Kundenbindung, weniger Ausfallrisiken und eine solide rechtliche Grundlage im Unternehmen.

Das Urteil zeigt, dass individuelle Situationen Gehör finden – und Unternehmen ernst genommen werden. Ein strategisches Datenschutzmanagement, das transparent und skalierbar ist, schützt vor unangenehmen Überraschungen und ermöglicht es, mit Behörden auf Augenhöhe zu kommunizieren.

5. Fazit – Das EuGH-Urteil ist eine Chance, kein Risiko
Das neueste EuGH-Urteil bringt für Unternehmen eine erfreuliche Botschaft mit sich: Datenschutzvergehen werden differenziert behandelt. Anstelle schematischer Bußgeldberechnungen wird der konkrete Sachverhalt betrachtet – das erlaubt faire, verhältnismäßige Entscheidungen.

Voraussetzung ist jedoch, dass Sie als Unternehmer Ihre Datenschutzprozesse ernst nehmen, dokumentieren und im Zweifel klare Maßnahmen vorweisen können. Wer dabei professionell unterstützt wird, gewinnt Sicherheit und Flexibilität zugleich.

Wir helfen Ihnen dabei, Datenschutz nicht nur als Verpflichtung, sondern als Erfolgsfaktor zu etablieren – rechtssicher, praxisnah und mit einem verständlichen Konzept, das zu Ihrem Unternehmen passt. Denn Datenschutz ist Ihre Stärke – nicht Ihre Bürde.

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