Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass Facebook seine Nutzer vor dem Teilen eines Artikels folgende Frage stellen darf: „Weißt du wirklich, was du da gerade teilst? Damit du umfassend informiert bist, worum es in diesem Artikel geht, nimm dir bitte die Zeit ihn erst zu lesen“.
Die Betreiberin eines Blogs sah sich durch diesen Hinweis in ihren Rechten verletzt. Das LG Karlsruhe war anderer Meinung. Die Blogbetreiberin sei zu keiner Zeit daran gehindert, den Beitrag auf Facebook zu veröffentlichen. Auch andere Nutzer seien nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen oder zu teilen. Aus Sicht des LG Karlsruhe sei es nicht nachvollziehbar, dass sich Nutzer durch diesen Hinweis davon abschrecken lassen, den Inhalt zu teilen. Bei dem Hinweis handle es sich nicht, wie von der Betreiberin vorgetragen, um ein negatives Werturteil, sondern um eine neutral formulierte Erinnerung. Einen Eingriff in die Grundrechte der Betreiberin, wie etwa der Meinungsfreiheit oder der Berufsfreiheit, sah das LG Karlsruhe nicht als gegeben.