Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat in einer Pressemitteilung verkündet, die häufig verwendeten „Selbstauskünfte“ für Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Insbesondere in Ballungsgebieten sei es inzwischen Normalität, dass Mietinteressenten bereits vor der ersten Besichtigung ein umfangreiches Formular zur Selbstauskunft zur Verfügung gestellt wird. Doch welche Fragen sind datenschutzrechtlich überhaupt zulässig?
Diese Frage ist Kernpunkt der fokussierten Prüfung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz. Außerdem wird geprüft, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt für den Vermieter tatsächlich erforderlich sind. Beispielsweise sei der Beruf oder das Einkommen des potenziellen Mieters bei der ersten Kontaktaufnahme keine erforderliche Information.