Triage-Software in Notaufnahmen

Bereits Mitte Februar wurde durch das Bundesgesundheitsministerium ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, nach dem eine Software in Notaufnahmen darüber entscheiden wird, ob Handlungsbedarf besteht, ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgt oder an den Hausarzt verwiesen wird. Dass zukünftig solche Entscheidungen durch Computer getroffen werden sollen, wirbelt nicht nur bei Patienten, sondern auch bei Ärzten und medizinischen Vereinigungen viel Wind auf. Ein Bundesauschuss aus Krankenkassen- und Krankenhausverbänden wäre angehalten, Vorgaben zu einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung zu beschließen.

Auffällig scheint auch, dass der deutsche Ethikrat sich erst vor einigen Tagen mit rechtlichen und ethischen Fragen zur Triage-Problematik im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auseinandergesetzt hat.

Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten.

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