Bedenken an der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Bundestag

Die LTO berichtete Ende März von einem ihr vorliegenden Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, in dem dieser verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung für Geheimdienste äußerte.

Das Bundeskriminalamt ist bereits berechtigt, eine solche TKÜ durchzuführen. Auch einigen Verfassungsschutzgesetze der Länder Bayern und Hamburg liegt das Instrument schon vor. Sie können eine Kommunikation via E-Mail oder Messenger schon vor der Verschlüsselung abgreifen, indem zuvor unbemerkt eine Überwachungssoftware auf das betroffene Gerät aufgespielt wird (Staatstrojaner). Tatsächlich verwendet wird die TKÜ jedoch wohl sehr selten. 

Damit das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst die Quellen-TKÜ durchführen können, soll durch eine Gesetzesänderung vorgenommen worden. Ein Entwurf wurde bereits dem Bundestag zugeleitet und wurde nun begutachtet.

Entgegen dem grundsätzlichen Verständnis der Quellen-TKÜ umfasst der neue Gesetzesentwurf nicht nur die laufende Kommunikation, sondern auch die Erfassung von Daten zwischen der Anordnung der Überwachung und tatsächlicher Inbetriebnahme der Software. Dies erinnert jedoch an die Online-Durchsuchung, welche Daten der Vergangenheit erfasst und daher viel tiefer in die Rechte einer Person eingreift. Die LTO spricht hier von einer „Hintertür“. Das Gutachten deutet bereits jetzt eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht an.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schreiben Sie uns auf WhatsApp
oder rufen Sie uns an unter:
+49 721 354817 26