Bedenken an der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Bundestag

Die LTO berichtete Ende März von einem ihr vorliegenden Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, in dem dieser verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung für Geheimdienste äußerte. Das Bundeskriminalamt ist bereits berechtigt, eine solche TKÜ durchzuführen. Auch einigen Verfassungsschutzgesetze der Länder Bayern und Hamburg liegt das Instrument schon vor. Sie können eine Kommunikation via E-Mail oder […]