Ein Amsterdamer Krankenhaus hatte nicht ausreichende Möglichkeiten an technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um einen Zugriff auf die Patientenakten durch unbefugte Dritte bzw. auch unbefugtes Personal zu verhindern. Alle Mitarbeiter konnten über zwei Jahre lang mit einem einfachen Login Einsicht nehmen in alle Krankendaten wie Sozialversicherungsnummer, Kontaktdaten, Adressdaten, Krankengeschichtsdaten, etc..
Das Bußgeld beträgt insgesamt 440.000 Euro. Dies war wohl nicht der einzige Fall in einem Krankenhaus. Es wurden bereits mehrere Fälle in Krankenhäusern bekannt, in denen die personenbezogenen Daten nicht ausreichend geschützt werden und nicht alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden. Da Gesundheitsdaten sehr sensible Daten sind, sollte hier die Bedeutung des Datenschutzes noch ernster genommen werden. Die Auswirkungen der datenschutzrechtlichen Probleme mit Einführung der elektronischen Patientenakte bleibt abzuwarten.