Unwirksamer Bußgeldbescheid für „Deutsche Wohnen SE“

Die Strafkammer 26 des Landgerichts Berlin hat ein Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Wohnen SE eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft beim LG Berlin hat nun einen Rechtsbehelf gegen den Einstellungsbeschluss eingelegt.

Dem liegt ein Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Mio Euro zugrunde, welcher aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO gegen die Deutsche Wohnen SE verhängt wurde. Gegen diesen Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. Zu einer Hauptverhandlung sei es jedoch nicht gekommen.

Grund für die Einstellung seien wohl gravierende Mängel des Bußgeldbescheids, sodass dieser „nicht Grundlage des Verfahrens sein kann“. Es wurde deutlich hervorgehoben, dass die Berliner Aufsichtsbehörde nicht ordentlich gearbeitet habe.

Unter anderem Sei die Entscheidung auch damit begründet worden, dass nach der Ansicht des LG Berlin, Bußgeldbescheide gegenüber juristischen Personen des Privatrechts wegen Verstößen gegen die DSGVO nicht möglich seien, sondern nur gegen die Organe der Unternehmen. „Denn Ordnungswidrigkeit kann nur eine natürliche Person vorwerfbar begehen. Der juristischen Person kann lediglich ein Handeln ihrer Organmitglieder oder Repräsentanten zugerechnet werden“. Dies birgt jedoch Konfliktpotential, da das LG Bonn und auch andere deutsche Aufsichtsbehörden gegenteiliger Auffassung sind. Nun erwarten wir mit Spannung, ob diese Frage, dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt werden wird.

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