Fingerabdruck anstatt Plastikchip?

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass eine Erfassung von Arbeitszeiten anhand von Fingerabdrücken nur dann stattfinden kann, wenn der einzelne Arbeitnehmer einwilligt. Dies liegt vor allem daran, dass biometrische Daten verarbeitet werden. Im zugrundeliegenden Fall weigerte sich ein Arbeitnehmer das neue System zu nutzen und wurde auf diesem Grund von seinem Arbeitgeber abgemahnt. Die DSGVO regelt […]