Zoom und die DSGVO

Während der Coronakrise stieg das Bedürfnis nach Plattformen, welche eine Kommunikation über Videoanrufe und Chatfunktionen und das Abhalten von Webinaren und Konferenzen ermöglichen. Zoom stellt genau jene Funktionen zur Verfügung und wird deshalb auch häufig genutzt. Laut den Informationen aus den Medien stieg die Nutzerzahl während der Pandemie um das zwanzigfache an. Die kostenlosen Funktionen wurden daraufhin von dem Unternehmen um ein Vielfaches erweitert. Gerade auch im Hinblick darauf, dass es kaum Alternativen gibt für Konferenzen mit mehr als 100 Personen, erschien Zoom für viele als die Lösung in der Not.

Das Unternehmen musste sich aber im Laufe der Zeit intensiv mit starker Kritik hinsichtlich Datenschutz- und Sicherheitsmängeln auseinandersetzen. Dies führte unter anderem dazu, dass Unternehmen und Behörden es unterließen, das Programm zu nutzen und dies sogar untersagten. 

Es wurde beispielsweise festgestellt, dass bei der Installation ein lokaler Webserver mitinstalliert wurde, was das Risiko hervorbrachte, dass von Dritten unbemerkt auf die Kamera des Nutzers zugegriffen wird. Außerdem wurden während der Nutzung von Zoom auf dem Handy etwaige Daten an Facebook übermittelt.

Zoom schaffte es daraufhin jedoch in kürzester Zeit, die Mängel zu beheben, Softwareupdates zu entwickeln, lokale Webserver zu entfernen, Übertragungen an andere Apps zu verhindern und überarbeitete seine Datenschutzerklärung. Auf jedwede Kritik reagierte Zoom mit einer sofortigen Handlung und Verbesserung.

Wo anfangs noch für den Administrator einer Konferenz zu erkennen war, wenn Teilnehmer das Zoom-Fenster nicht geöffnet haben und auch Informationen zu Standort und IP-Adresse erhalten konnte, kann dieser nun keinerlei Informationen diesbezüglich abrufen.

Im Ergebnis kann nun davon ausgegangen werden, dass Zoom in der neusten Version nunmehr in datenschutzrechtlich zulässiger Weise genutzt werden kann. Dennoch empfiehlt sich bei hoch sensiblen Inhalten und schutzbedürftigen Geheimnissen der Vorsicht den Vorrang zu gebieten. Beachtet werden sollte dabei stets, dass alle Nutzer von Zoom auch die aktuellste Version bei sich auf dem Endgerät installiert haben, da nur jene die neue Verschlüsselungstechnik gewährleistet. Ab dem 30.05.2020 ist eine Nutzung dann ohnehin nur mit der neusten Version möglich. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schreiben Sie uns auf WhatsApp
oder rufen Sie uns an unter:
+49 721 354817 26