Pflichten aus der DSGVO als Marktverhaltensregelungen

Das OLG Stuttgart (Urteil vom 27. Februar 2020, Az, 2 U 257/19) hatte kürzlich entschieden, dass die Regelungen der DSGVO nicht abschließend seien und daneben Wettbewerbsrecht anwendbar bliebe und Verstöße gegen die DSGVO abmahnfähig seien. Wettbewerbsverbänden sei es danach möglich, auf dem zivilen Rechtsweg Ansprüche durchzusetzen.  Im zu entscheidenden Fall hatte ein Händler, der Kfz-teile […]