Die ursprüngliche Idee sah vor, dass durch eine Erfassung von Standortdaten ermöglicht werden würde, Personen, die im Kontakt mit einer infizierten Person standen, nachträglich zu ermitteln und im Verdachtsfall zu benachrichtigen. Telekommunikationsanbieter wären in diesem Rahmen verpflichtet gewesen, den Gesundheitsbehörden die relevanten Daten zur Verfügung zu stellen. Sowohl hinsichtlich der ungenauen Funktion von Funkzellen als auch hinsichtlich betroffener Grundrechte stieß dieser Plan auf umfangreiche Kritik unter anderem vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz Ulrich Kelber. Dennoch kam es zu einem Gesetzesentwurf, welcher durch einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn veranlasst wurde. Im Ergebnis wurde die entsprechende Passage zwar wieder gestrichen, dennoch möchte Jens Spahn weiter versuchen, einen Weg zu finden, die Kontaktverfolgung zu realisieren. Länder wie Südkorea hätten schließlich mit ähnlichen Maßnahmen enorme Erfolge verzeichnet.
Nach Angaben der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht solle das Vorhaben zunächst nicht weiter behandelt werden.
Bisher erfolgt lediglich eine Weitergabe und Auswertung anonymisier Daten von der deutschen Telekom an das Robert-Koch-Institut zur Analyse von Bewegungsströmen. Dies sei nach Ulrich Kelber auch datenschutzrechtlich vertretbar. Diese Informationen dienen der Vorhersage von weiteren Ausbreitungen oder Tendenzen ohne konkrete Aufenthaltsorte oder Bewegungsspuren von einzelnen aufzuzeichnen.
Das Robert-Koch-Institut arbeitet nun gemeinsam mit dem Heinrich-Hertz-Institut des Fraunhofer Instituts an einer App, welche es ermöglichen soll, „die Nähe und die Dauer des Kontakts zwischen Personen in den vergangenen zwei Wochen zu erfassen und auf dem Handy anonym abzuspeichern“. Hierbei sollen datenschutzrechtliche Grundlagen gewährleistet sein.