Schon im vergangenen Jahr beschäftigten sich Datenschutzbeauftragte mit dem Tweet der Deutschen Bahn und Greta Thunberg. (Alle Details bereits im Newsletter von ?? Dez?Jan?)
Es stellt sich natürlich die Frage, inwiefern die DSGVO auf Tweets überhaupt Anwendung finden kann und wo etwaige Grenzen liegen. Täglich werden unzählige Tweets und dabei nicht selten personenbezogene Daten auf Twitter veröffentlicht. Gerade Personen des öffentlichen Lebens, sind häufig in Form von Lob, Kritik, Bildern oder Berichten, Gegenstand von Beiträgen. Muss hierbei stets eine gesetzliche Erlaubnisnorm im Sinne des Art. 6 DSGVO vorliegen und die strengen Beschränkungen des Art. 9 DSGVO aufgrund von sensiblen Daten eingehalten werden?
Orientiert man sich am Beschluss des BVerfG vom 06.11.2019 so muss bei der Entscheidung ganz klar zwischen der informationellen Selbstbestimmung und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht getrennt werden. Jedoch auch das Recht der freien Meinungsäußerung darf in diesem Rahmen nicht außer Betracht bleiben und ist im Einzelfalle in eine Abwägung miteinzubeziehen.
Lügen dürfen jedenfalls nicht per Tweet verbreitet werden. Gleiches gilt für Intimitäten und Schmähkritik. Kritik, auch wenn sie scharf ist, müssen sich Politiker und sonstige Personen der Öffentlichkeit zumeist gefallen lassen. Außerhalb dieser Einschränkungen unterfallen Tweets wohl grundsätzlich dem Art. 5 GG.
Dass es hierbei nun zu einer Abwägung kommt, wird durch den Beschluss des BVerfG bestätigt. Art. 85 DSGVO bietet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, anhand Rechtsvorschriften das Datenschutzrecht in Einklang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung der Informationsfreiheit zu bringen.
In dem zu entscheidenden Fall lies das BVerfG wegen Art. 85 DSGVO ein Berufen auf Art. 5 GG zu und ebnete somit dem Weg für eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem der Meinungs- und Pressefreiheit. Art. 5 GG wurde so zu einem selbstständigen Erlaubnistatbestand nicht nur für Journalisten oder eine Datenverarbeitung für wissenschaftliche, künstlerische und literarische Werke sondern auch für Blogger, Tweeter und Influencer.