Was in China und den USA schon nicht mehr wegzudenken ist, will die EU-Kommission zumindest vorübergehend verbieten. Immer wieder setzt sich die Bundesregierung mit automatisierten Systemen zur Gesichtserkennung auseinander, welche unter anderem an Bahnhöfen und Flughäfen zum Einsatz kommen sollen. Nun droht die EU-Kommission diese Pläne zunächst lahmzulegen, um während eines sog. Moratoriums Methoden zu entwickeln, um Auswirkungen dieses Einsatzes von Künstlicher Intelligenz und dieser Technik einschätzen zu können. Etwaiger Missbrauch soll hierdurch vermieden, ein Risikomanagement herausgearbeitet und Folgen abgeschätzt werden. Lediglich für Sicherheits- und Forschungszwecke würden dann noch Ausnahmen gelten.
Die Kommission begründet ihre Vorgehensweise unter anderem mit den Vorgaben der DSGVO, welche es verbietet, dass Menschen Gegenstand einer rein maschinenerzeugten Entscheidung wie Profiling werden.
Gesichtserkennung ist jedoch nichts Neues. Bereits das Entsperren des Smartphones mit einer App oder ähnlichen Technologien kommen immer häufiger zum Einsatz. Diese Gesichtserkennung stellt eine Authentifizierung einer Person dar und hat demnach einen engen Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz. Es werden biometrische Daten erfasst, welche zu den besonderen Kategorien aus Art. 9 Abs. 1 DSGVO zählen und als sensibel und schützenswert angesehen werden. Aufgrund dieser Einordnung darf nach der DSGVO keine Erhebung und Verarbeitung erfolgen, wenn nicht ein Ausnahmefall des Abs. 2 vorliegt. Dies ist nur dann gegeben, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers vorliegt oder gesetzliche Grundlagen hierfür bestehen (z.B. Strafverfolgung).
Es wird noch spannend bleiben, wie sich die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in Zukunft hinsichtlich dieser neuen Technologien noch entwickeln wird.