Grünes Licht für WhatsApp-Nutzung durch Kommunen

Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz Monika Grethel beschäftigte sich bereits 2019 mit der Vereinbarkeit der WhatsApp-Nutzung durch Kommunen mit dem Datenschutz und nahm mit Pressemitteilung von Mitte Januar 2020 nun Stellung.

Zu etwaigen Verstößen sei es nicht gekommen, so die Landesbeauftragte. 

Gegenstand der Prüfung war zunächst, inwiefern Nachrichteninhalte für WhatsApp zugänglich sind und ob die Kommunikation zwischen Bürger und der Kommune für WhatsApp offengelegt wird. Dies war jedoch zu verneinen, da in jedem Gespräch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung verwendet wird, welche keinerlei Zugriff gewährt und gleichzeitig dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die Anwendung wird bei der Kommune in einem isolierten IT-Bereich betrieben, sodass kein ungewollter Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgen kann. Es liegt gerade am Bürger, den Kontakt zur Behörde zu suchen. Eine Kontaktaufnahme durch die Gemeinde ohne eine vorherige Anfrage des Bürgers findet nicht statt.

Weiterhin war unklar, ob die Kommune als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Datenverarbeitung durch WhatsApp gilt. Beispielsweise bei Fanseiten wie sie auf Facebook zu finden sind, ist der Anbieter dieser Seite mitverantwortlich, wenn bei der Datenverarbeitung Auswertungen erfolgen, durch welche das Angebot für den Nutzer optimiert werden kann. Im Gegensatz hierzu profitiert die Kommune aber in keinerlei Hinsicht von der Verarbeitung der Daten durch WhatsApp, sodass eine Mitverantwortlichkeit zu verneinen sei.

Einer Nutzung des Messenger durch Gemeinden steht demnach grundsätzlich nichts im Wege.

Insgesamt betont Monika Grethel jedoch, dass eine Verarbeitung von Metadaten, welche durch WhatsApp erfolgt, und die Vereinbarkeit mit europäischen Datenschutzvorgaben in dieser Form nicht unkritisch zu beurteilen sei. 

Bereits einen Tag nach der Veröffentlichung der Stellungnahme melden sich die PIRATEN zu Wort und kritisieren den Standpunkt der Landesbeauftragten als widersprüchlich. Etwaige Rechte der Bürger könne man im Übrigen gegenüber WhatsApp nur schwerlich durchsetzen und die Pflicht der Behörde, sparsam und kritisch mit personenbezogenen Daten umzugehen, werde nicht befolgt.

Es bleibt abzuwarten, ob weitere Landesbeauftragte sich der Meinung von Monika Grethel anschließen oder inwiefern Gemeinden sich in der weiteren Praxis entscheiden werden.

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