Anpassungen zum Datenschutz auch hinsichtlich des Datenschutzbeauftragten

Mit Wirkung zum 21.11.2019 wurde zum zweiten Mal die DSGVO angepasst. Damit besteht für ein Unternehmen eine Pflicht zur Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erst ab 20 Mitarbeitern. Zuvor musste ab einer Anzahl von 10 Personen bereits ein Datenschutzbeauftragter benannt werde, was gerade für kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine häufig problematisch war.  Die Anzahl von 20 […]