14,5 Mio Bußgeld gegen Immobilenkonzern

Trotz einer Rüge der Aufsichtsbehörde im Jahre 2017, traf ein berliner Immobilienkonzern in der Zwischenzeit wohl nicht ausreichende Vorkehrungen, die Anforderungen der DSGVO einzuhalten. Es wurde seit Inkrafttreten der DSGVO mit 14,5 Mio Euro das dritthöchste Bußgeld in der EU verhängt.

Im konkreten Fall soll das Unternehmen im Rahmen von der Vergabe von Mietwohnungen Bonitätsdaten erhoben haben, um eine ausreichende finanzielle Sicherheit der Mieter sicherzustellen. Es handelt sich hierbei um Einkommensnachweise, Arbeitsverträge, Steuerdaten, Sozialdaten und Krankenversicherungsdaten, also besonders schutzwürdige Daten. Diese seien anschließend von dem Unternehmen archiviert worden, obwohl keine Notwendigkeit mehr für deren Speicherung bestand. Das Programm habe darüber hinaus auch keine Möglichkeit zur Löschung geboten. Zusätzlich konnte durch eine Software keine ausreichende Sicherung der Daten vor Cyberkriminalität gewährleistet werden. Zu einem unzulässigen Zugriff sei es wohl jedoch nicht gekommen.

Das Unternehmen wehrt sich nun gegen diese Vorwürfe und will gegen das hohe Bußgeld vorgehen. Dieser Vorfall zeigt erneut, wie wichtig ein funktionierendes Löschkonzept und eine sichere Software ist.

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